Rechtsprechung
BFH, 10.02.1983 - VI R 156/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 12.01.1968 - VI R 140/67
Revision - Beschluß über Zulassung - FG - Rechtsmittelbelehrung - Revisionsfrist …
Auszug aus BFH, 10.02.1983 - VI R 156/82
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der Rechtsmittelführer das Risiko trägt, wenn er das Rechtsmittel bei einer unzuständigen Stelle anbringt (vgl. BFH-Beschluß vom 12.1.1968 VI R 140/67), kommt nicht zum Tragen, wenn der Rechtsmittelführer die Behörde oder --wie im Streitfall-- das Gericht zutreffend angibt, jedoch die Anschrift unvollständig ausweist.
- BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte …
Wenn die Postlaufzeit allerdings unverhältnismäßig verzögert wurde und damit zu rechnen gewesen sei, daß trotz fehlerhafter Adressierung, wie z. B. der fehlenden Angabe der Nummer des Zustellungspostamtes des Bundesfinanzhofs, das Fehlverhalten bei der Adressierung der Postsendung durch die mit der Beförderung betrauten Postdienststellen rechtzeitig ausgeglichen werde, sei Wiedereinsetzung zu gewähren (Urteil vom 10. Februar 1983 - VI R 156/82 - Juris).